Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von SE Connector durch gewerbliche Kunden.
Anbieter ist GIHS – German Intelligent Hospitality Solutions, Arne Finnern, Baleckestraße 1, 18055 Rostock, Deutschland.
2. Leistungsgegenstand
SE Connector unterstützt die Verarbeitung von Secret-Escapes-Reservierungsinformationen und deren Übertragung an MEWS. Hierzu können neue Buchungen, Änderungen und Stornierungen erfasst, geprüft und verarbeitet werden.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils bereitgestellten Produktversion und der Konfiguration des Hotels.
3. Voraussetzungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung notwendigen Zugänge, Berechtigungen und technischen Voraussetzungen für die angebundenen Systeme bereitzustellen.
Die Verfügbarkeit oder Änderung externer Dienste, insbesondere von Secret Escapes, MEWS oder Zahlungsdienstleistern, liegt außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von GIHS.
4. Automatische Reservierungsverarbeitung
SE Connector kann – sofern für das jeweilige Hotel verfügbar – so konfiguriert werden, dass geeignete Reservierungsvorgänge automatisiert verarbeitet werden.
Die Aktivierung dieser Funktion erfolgt durch einen hierzu berechtigten Administrator des Hotels. Das Hotel entscheidet damit über den Einsatz der automatisierten Verarbeitung für seinen Betrieb.
5. Vergütung
Soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die einmalige Einrichtungsgebühr 50,00 EUR netto.
Für jeden erfolgreich an MEWS übertragenen abrechenbaren Import wird ein Nutzungsentgelt von 1,00 EUR netto berechnet. Hinzu kommt die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
6. Abrechnung und Zahlung
Nutzungsabhängige Entgelte werden grundsätzlich monatlich nachträglich abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig am 5. Tag des Folgemonats.
Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Rahmen des Vertragsabschlusses beziehungsweise der Zahlungsabwicklung angezeigt.
7. Vertragslaufzeit
Soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die anfängliche Vertragslaufzeit zwölf Monate.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird.
8. Kündigung
Soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Benutzerkonten und Zugangsdaten angemessen zu schützen, Berechtigungen aktuell zu halten und die für seinen Betrieb relevanten Reservierungs- und Systemeinstellungen zu prüfen.
Erkannte Fehlfunktionen oder unzutreffende Verarbeitungsergebnisse sollen GIHS unverzüglich mit den zur Prüfung erforderlichen Informationen mitgeteilt werden.
10. Externe Systeme
SE Connector arbeitet mit externen Diensten und Schnittstellen zusammen. GIHS schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder unveränderte technische Ausgestaltung von Systemen Dritter.
Notwendige Anpassungen aufgrund von Änderungen externer Schnittstellen können zu vorübergehenden Einschränkungen einzelner Funktionen führen.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit GIHS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen gesondert getroffen.
12. Änderungen des Dienstes
GIHS darf SE Connector technisch weiterentwickeln und Funktionen anpassen, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
13. Kontakt
Fragen zum Vertragsverhältnis können an info@gihs.group gerichtet werden.
Stand: Oktober 2026